Durchgangsarztverfahren

In unserer Chirurgischen Praxis in Eschweiler in der Städteregion Aachen behandeln wir als sog. Durchgangsärzte (= D-Arzt-Verfahren) Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schulunfälle sowie Unfälle von Helfern im Straßenverkehr

Arbeitsunfälle / Wegeunfälle / Schulunfälle

Unsere Praxis ist zum Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung qualifiziert und zugelassen.

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Als sogenannte Arbeitsunfälle gelten auch Schulunfälle und Unfälle von Helfern im Straßenverkehr.

Das Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls. Bei einem Arbeitsunfall ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorgestellt werden. Wenn ein Verletzter zuerst seinen Hausarzt aufsucht, muss dieser den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Verordnete Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei.

Wir stehen Ihnen nach Ihrem Arbeitsunfall für die Erstversorgung und Behandlung (inkl. operativer Eingriffe) Ihrer Verletzungen sowie zur Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten oder dem anschließenden Rehabilitationsverfahren zur Seite.

Dabei können wir Ihre medizinischen sowie organisatorischen Fragen beantworten.

Neben der medizinischen Qualifikation erfüllen wir die hohen apparativen, räumlichen und persönlichen Anforderungen.

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall, Schulunfall oder Unfall als Helfer im Straßenverkehr sollten Sie sich tagesgleich oder spätestens am Folgetag in unserer Praxis vorstellen.

Sie können zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten oder nach individueller Vereinbarung zu uns kommen.

Menü